Betreuung geht alle an

Verein

Wir freuen uns, Sie auf unserer Seite begrüßen zu können.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit hauptamtlichen Mitarbeitern, die über langjährige Erfahrungen im Sozialpädagogischen- und Verwaltungsbereich verfügen.

Der Evangelische Betreuungsverein Bad Oeynhausen e.V. feierte 2013 sein 50jähriges Jubiläum.

Das persönliche Wohlergehen der Menschen mit Unterstützungsbedarf steht bei unserer Begleitung im Vordergrund. Dieser Grundsatz bestimmt das Handeln der Mitarbeiter des Evangelischen Betreuungsvereins Bad Oeynhausen e.V. Dabei wenden sie sich ausdrücklich an Menschen aller Glaubensrichtungen.

Aufgaben des Betreuungsvereins:

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  • Führungen von Betreuungen
  • Gewinnung von Ehrenamtlern
  • Beratung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer
  • Erstellung/ Beratung von Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen
  • Informationsveranstaltungen

 

 

Daneben unterstützt der Verein auch ehrenamtlich tätige Betreuende, denn die Mehrzahl der gesetzlichen Betreuungen wird nach wie vor von Angehörigen geführt, die einen Anspruch haben auf Beratung und Fortbildung in einem Betreuungsverein.

Der Vorstand des Betreuungsvereins freut sich über jede Unterstützung dieser Arbeit, insbesondere sind neue Mitglieder herzlich willkommen.

Vorstand

Maack

Christoph Maack
1. Vorsitzender

Halstenberg

Gudrun Halstenberg
2. Vorsitzende

Kruse

Anja Kruse

Boehne

Christoph Böhne

surmeier

Birgit Surmeier
Geschäftsführerin

Betreuung
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Das Betreuungsgericht bestellt für die erforderlichen Bereiche einen gesetzlichen Vertreter. Die rechtliche Betreuung umfasst die gesetzliche Vertretung dort, wo der Betroffene es selbst nicht mehr vermag.

Mögliche Aufgabenkreise können die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge oder die Vertretung in Sozialrechtlichen Angelegenheiten sein.

Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen hauptamtlich geführten Betreuungen und ehrenamtlich geführten Betreuungen.

Derzeit verfügt unser Verein über sechs hauptamtlich bestellte Betreuer*Innen und eine Geschäftsführerin, die über langjährige Berufserfahrung verfügen.

 

Ehrenamtliche Betreuung

Die Mehrzahl der Betreuungen wird nach wie vor ehrenamtlich von Angehörigen oder von sozial engagierten Menschen geführt.

Der Verein unterstützt ehrenamtlich tätige Betreuer.

So finden zum Beispiel Veranstaltungen, wie Beratungsangebote und Fortbildungen statt.

Ehrenamtliche Betreuer sind gesetzlich haftpflichtversichert.

Aktuelles

Rechtliche Betreuung – Fortbildung 2023 der Betreuungsvereine im Kreis Minden-Lübbecke

Flyer


Broschüre Querbe(e)t

Querbeet Herbst 2022

 

Viele Betreuungsvereine stehen vor dem Aus

Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland benötigen eine rechtliche Betreuung. Sie können ihr Leben nicht mehr alleine regeln. Die evangelischen Betreuungsvereine stehen ihnen zur Seite, schulen Ehrenamtliche und beraten Angehörige. Doch immer mehr der rund 50 Vereine zwischen Bielefeld und Saarbrücken müssen aus finanziellen Gründen schließen.

Mehr zum Thema gibt es auf der Internetseite: https://www.diakonie-rwl.de/themen/soziale-hilfen/evangelische-betreuungsvereine-0

 

Steuererklärung und Ehrenamt

Pauschale Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer (§1835 a BGB) sind zwar in einem gewissen Rahmen steuerfrei, gleichwohl sind sie in vielen Fällen als Einnahmen im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.

 

 

Vereinfachungen bei Entlassungen aus dem Krankenhaus

Seit Anfang Oktober dürfen Krankenhausärzte ihren Patientinnen und Patienten Rezepte für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege ausstellen und für bis zu sieben Tage die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Diese Neuregelung soll den Übergang vom stationären ins ambulante Setting vereinfachen und erleichtert Patienten, ihren Angehörigen und gegebenenfalls auch gesetzlichen Vertretern den Umgang mit solchen Situationen.

Gleichwohl bestehen gewisse Einschränkungen. So sind Medikamentenrezepte lediglich für die kleinste verfügbare Packungsgröße zulässig und müssen innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden.

Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Der Bundesrat hat am 3. November 2018 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2020 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 424 auf 432 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

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Zurzeit erheben wir keinen Mitgliedsbeitrag.

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Bank: Volksbank Bad Oeynhausen-Herford
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BIC: GENODEM1HFV